Großostheim
Zahlreiche Brände zeigten immer wieder, dass man bis Mitte des
19. Jahrhunderts zur Feuerbekämpfung nicht bereit, schlecht
organisiert, nicht ausgerüstet, zu wenig zahlreich oder zu spät
alarmiert, kurz den Anforderungen nicht gewachsen war.
Die Städte und Gemeinden erließen wohl Feuerlöschordnungen, in denen
der Brandschutz zur allgemeinen Bürgerpflicht erklärt wurde und
hielten Löschgeräte bereit. Doch zeugen die zahlreichen Berichte
über Brandkatastrophen, dass dies alleine noch nicht ausreichend
war.
Auf einen so nahe liegenden Gedanken, dass eine besondere Gefahr
auch einer besonderen Abwehr bedurfte, die nicht mit
Dienstverpflichtung der Bürger in einer Pflichtfeuerwehr zu
erbringen war, sondern den Einsatz einer besonders motivierten und
geschulten Truppe erfordert, kam vorerst niemand.
Diese notwendige Folgerung erkannte erstmals 1846 der
Stadtbaumeister Christian Hengst, der zusammen mit Bürgern der Stadt
Durlach ein freiwilliges Löschkorps gründete und sich verpflichtete,
bei jeder Brandgefahr helfend einzugreifen. Damit hatten sie den
Grundstein zur Entwicklung des modernen und erfolgreichen
Feuerlöschwesens gelegt. Es sprach sich in Windeseile herum, dass
nur eine freiwillige Organisation die unabdingbare Grundlage für
eine Zielbewusste Brandbekämpfung war.
Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Großostheim
Die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Großostheim dauerte
zwar dennoch bis September 1868.
Die Ursache für die Gründung war auch in Großostheim, dass die
Pflichtfeuerwehr 1867 bei einem Brand an der Wern ihre Aufgabe nicht
erfüllen konnte und mehrere Anwesen nieder brannten.
In der Pflichtfeuerwehr Großostheim mussten damals alle männlichen
Bürger vom 25. bis zum 55. Lebensjahr Dienst leisten. Zu Beginn
eines Jahres erhielt jedes Mitglied eine schriftliche Mitteilung,
worauf ihm seine Funktion auf einem eventuellen Brandplatz benannt
war, zum Beispiel:
...XX
hat nach Ausbruch eines Brandes sofort mit seinem Löscheimer auf dem
Brandplatz zu erscheinen. Es wurden strenge Kontrollen geübt und den
Säumigen wurden Geldstrafen auferlegt...
Die Führung der damaligen Pflichtfeuerwehr, Seilermeister Wagner,
Schmiedemeister Krimm, Apotheker Richter, regte unter Eindruck
dieses Versagens an, eine Freiwillige Feuerwehr ins Leben zu rufen.
Im Frühjahr 1868 beriefen sie daher eine Anzahl junger Ortsbürger
ins Gasthaus »Zum Ochsen« zu einer Besprechung ein. Ihr Vorschlag,
eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen, wurde sofort angenommen. Die
eigentliche Gründung erfolgte dann im September. Der 14. November
1868 ist als Gründungstag im Vereinsregister der Marktgemeinde
eingetragen.
Die persönliche Schutzausrüstung bestand aus einem blauen Kittel mit
roter Schnureinfassung, ledergrauem Leibgurt und einem Messing-Helm.
Als außerdienstliche Kopfbedeckung wurde eine schwarze Mütze mit
rotem Bandstreifen getragen. Jeden Monat fand eine Übung statt.
Jeweils am letzten Samstag eines Monats trafen sich die Mitglieder
zu einer Dienstbesprechung im Gasthaus zum »Goldenen Fass«.
Aus
alten Aufzeichnung geht hervor, dass bereits damals zahlreiche
Gerätschaften für die Brandbekämpfung vorgehalten wurden. Im
wesentlichen waren dies: Wassereimer, Leitern, Feuerhaken, eine
kleine Handspritze, eine große Pferdegezogene Druckspritze mit
Kupferkessel und eine mit vier Pferden bespannte Metz-Spritze. 1869
folgte die Anschaffung einer zweirädrigen Handspritze, die noch
heute vorhanden ist.
Neben der freiwilligen Verpflichtung Feuerwehrdienst zu leisten,
blieb die Dienstpflicht für die männlichen Bürger weiterhin
bestehen. So kann zum Beispiel aus einer Urkunde aus dem Jahr 1907
folgende Stärkemeldung entnommen werden: Pflichtige Feuerwehrleute
250, Freiwillige Feuerwehrleute 68.
Von den Einwirkungen des 1. Weltkrieges 1914 - 1918 blieb auch
unsere Feuerwehr nicht verschont. Die Übungen wurden infolge der
Einberufung von 26 Kameraden eingestellt. Einige ältere Mitglieder
sorgten für die Instandhaltung der Geräte und versahen den
Löschdienst.
Im Jahre 1919 wurde mit der traditionellen Frühjahrsübung ein neuer
Anfang gemacht. Vom 16. bis 18. Juni 1928 wurde das 60.
Stiftungsfest gefeiert.
Durch die Machtübernahme von Adolf Hitler 1933 gab es auch bei den
Freiwilligen Feuerwehren tief greifende Veränderungen. Das
Vereinsprinzip blieb zwar vorerst erhalten, aber der Vorstand wurde
nicht mehr demokratisch gewählt, sondern ernannt. Er hieß auch nicht
mehr Kommandant sondern Wehrführer. Feuerwehrübungen nannte man in
Appelle um. Der Übungsbetrieb wurde militarisiert und die Appelle
auf Sonntag zum Zeitpunkt des Gottesdienstes verlegt. Bald wurden
der Wehr auch neue Aufgabenfelder wie der Luftschutz zugewiesen.
Im Jahre 1938, vom 9. bis 11. Juli, konnte unsere Feuerwehr noch ihr
70jähriges Gründungsfest feiern. Nur wenige Monate später, im
November 1938, wurde das neue Gesetz über das Feuerlöschwesen
erlassen, das besagt; "Die Feuerwehr ist eine technische
Hilfspolizeitruppe. Sie ist eine gemeindliche Einrichtung und hat im
Auftrag der Ortspolizeiverwaltung Gefahren abzuwenden".
Nach dem Einmarsch der 6. amerikanischen Armee in Großostheim, am
Palmsonntag dem 25. März 1945, wurden Ausrüstung, Geräte und das
Feuerwehrhaus beschlagnahmt. Mehrere Wochen ruhte der Dienstbetrieb.
Übungen und Versammlungen waren verboten.
Für die Teilnahme der Feuerwehr an der Fronleichnamsprozession 1945
wurde ein Gesuch an die Militärregierung gerichtet und von dieser
auch genehmigt. Dies war das erste offizielle Auftreten unserer
Freiwilligen Feuerwehr nach dem 2. Weltkrieg. Es nahmen 40
Feuerwehrmänner daran teil und machten so deutlich, dass sie die
Zeit der nationalsozialistischen Wirren überstanden und der Leitsatz
der Gründer
nach wie vor Gültigkeit hatte.
»Gott zur Ehr -
dem Nächsten zur Wehr«
1978 verloren durch die Gemeindegebietsreform,
Pflaumheim und
Wenigumstadt ihre Selbständigkeit als Gemeinden und bildeten
gemeinsam mit
Großostheim und dessen Ortsteil
Ringheim eine neue
kommunale Einheit. Die vier Feuerwehrführungen entschlossen sich, an
Stelle eines organisatorischen Nebeneinanders selbständiger
gemeindlicher Einrichtungen mit dem gleichen sachlichen
Aufgabengebiet und sich zum Teil überschneidenden örtlichen
Zuständigkeitsbereichen, zu einem sinnvollen Miteinander bei der
Erfüllung ihrer Feuerwehraufgaben. Beschaffungen, Ausbildungen,
Übungen und insbesondere die Alarm- und Einsatzplanung wurden
gemeinsam erarbeitet und festgelegt.
Als 1982 das neue Bayerische Feuerwehrgesetz in Kraft trat, in dem
der Artikel 16 die Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren einer
Gemeinde regelt, konnte bei uns ein problemloser Übergang vom
gewählten Sprecher auf die Verpflichtung eines federführenden
Kommandanten erfolgen.
Das neue Bayerische Feuerwehrgesetz brachte auch für die
Feuerwehrvereine einschneidende Änderungen mit sich. So wurde den
Gemeinden die Pflichtaufgabe zugewiesen, in ihrem eigenen
Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und
Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden,
sowie ausreichend technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder
Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung
dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeiten gemeindliche Feuerwehren aufzustellen,
auszurüsten und zu unterhalten. Die gemeindlichen Feuerwehren sind
somit öffentliche Einrichtungen der Gemeinde.
Mit dem Bezug der neuen zentralen Feuerwache Großostheims im Jahre
1990 erfolgte ein freiwilliger Zusammenschluss der Feuerwehren von
Großostheim und Pflaumheim wobei das Selbstverwaltungsrecht beider
Vereine unangefochten blieb und so das Vereinsleben weiterhin
autonom gestaltet werden kann. Ein Jahr später schloss sich auch die
Feuerwehr Ringheim dieser Gemeinschaft an.
In einem Grußwort zur Einweihung der Feuerwache beurteilte der
Leiter des bayerischen Landesamtes für Brand- und
Katastrophenschutz, Dipl. Ing. Manfred v. Hagen, den freiwilligen
Zusammenschluss wie folgt:
»Hier haben ein verständnisvoller Marktgemeinderat, eine umsichtige
und verantwortungs- bewusste Feuerwehrführung und eine der Tradition
ebenso wie einer modernen Feuerwehrzukunft bewussten Mannschaft ein
Beispiel gesetzt, das in seiner menschlichen Größe und Bedeutung dem
der großen Gründer der Freiwilligen Feuerwehren vor mehr als 100
Jahren entspricht. Dieses Beispiel verdient nicht nur Dank und
Anerkennung sondern in vielen anderen Fällen auch Nachahmung«.
